Lohnsteuerausgleich INFO Öko-Sonderausgabenpauschale

Ausgaben für

  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
  • den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988).

Worum handelt es sich bei einer thermisch-energetischen Sanierung von Gebäuden?

Dabei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden oder den Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.

Was ist unter dem Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem zu verstehen?

Darunter ist der Ersatz eines auf fossilen Brennstoffen (insb. Öl, Gas, Kohle, Koks/Allesbrenner) oder auf Strom basierenden Heizungssystems (Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem zu verstehen („Heizkesseltausch“). In Frage kommen vor allem eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme, eine Holzzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe.

Unter welchen Voraussetzungen steht das Öko-Sonderausgabenpauschale zu?

1. Das Pauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung (Umweltförderungsgesetz) geknüpft. Nähere Informationen dazu bietet die Kommunalkredit Public Consulting.

2. Die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen den Betrag von 4.000 Euro (thermisch-energetische Sanierung) bzw. von 2.000 Euro („Heizkesseltausch“) übersteigen.

Wie hoch ist das Öko-Sonderausgabenpauschale?

Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung stehen 800 Euro jährlich, für den geförderten „Heizkesseltausch“ 400 Euro jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt. Demnach werden in Summe 4.000 Euro bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam.

Beispiel: Im September 2022 wird ein Heizkessel getauscht, im Dezember 2022 wird die Förderung ausbezahlt. Es werden im Rahmen der Veranlagung für die Jahre 2022 bis 2026 jeweils 400 Euro pauschal als Sonderausgaben berücksichtigt.

Werden innerhalb dieser fünf Jahre weitere Ausgaben für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen und/oder einen Heizkesseltausch getätigt und wird dafür eine Förderung ausbezahlt, kommt es zu einer Verlängerung des Berücksichtigungszeitraumes auf zehn Jahre.

Fortsetzung des Beispiels: Im Juni 2023 wird eine thermisch-energetische Sanierung durchgeführt. Bis zum Jahr 2026 werden 400 Euro jährlich für den Heizkesseltausch im Jahr 2022 berücksichtigt, ab dem Jahr 2027 bis 2031 werden 800 Euro jährlich berücksichtigt.

Wer kann das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?

Nur der Empfänger der Förderung. Der Empfänger muss eine natürliche Person sein. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist jeder Eigentümer anspruchsberechtigt.

 

QUELLE: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/Sonderausgaben/oeko-sonderausgabenpauschale.html