Gasleitungsüberprüfung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist … verpflichtend: Die wiederkehrende Gasleitungsüberprüfung GK71 (früher G10)

Laut OÖ Gassicherheitsverordnung 2006 und OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz ist eine Überprüfung der Erdgasanlage alle 12 Jahre und einer Flüssiggasanlage alle 6 Jahre gesetzlich verpflichtend.

Bei der GK71 Überprüfung erfolgt die Dichtheitskontrolle Ihrer Gasleitung mit speziellen Leckratenmessgeräten. Weiters werden die vorschriftsmäßige Leitungsführung, Korrosionsschutz, Funktion von Absperrung und Sicherheitseinrichtungen und die Verbrennungsluftzuführung kontrolliert.

Stemmfrei & störungsfrei: Das Nachdichten

Wird bei der GK71 Überprüfung Ihrer Gasleitung eine Undichtheit festgestellt, so bieten wir Ihnen sofort eine rasche, staubfreie und kompetente Lösung an, die Leitung nachzudichten. Ebenfalls können wir Druckverlust (Rohrbruch) im Heizungs- und Trinkwasserrohrsystem beseitigen.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Seit über 20 Jahren sind wir zertifizierter Partner aus Linz, wenn es um stemmfreies Nachdichten undichter Leitungen geht.

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